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Bericht der Arbeitsgruppe „Arbeitszeitkorridore“
Referentin: Barbara Dürk, Gesellschaft für beteiligungsorientierte Beratung, Frankfurt
Moderator, Berichterstatter: Friedhelm Petri, Stadt Northeim
Der 2005 in Kraft getretene TVöD regelt die Fragen der Arbeitszeitgestaltung in vieler Hinsicht neu. Er hat die Möglichkeit eröffnet, Arbeitszeiten flexibel und Mitarbeiterorientiert zu gestalten. Damit kommt auf die Personalvertretung die Aufgabe zu, zu klären, in welchem Umfang die Ausfüllung der tarifvertraglichen Regelungen der Mitbestimmung unterliegen und wie entsprechende Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden können. Wichtige Erneuerungen sind:
Der Ausgleichszeitraum für Überstunden kann auf bis zu einem Jahr verlängert werden.
Über entsprechende Dienstvereinbarungen können folgende Arbeitszeitformen eingerichtet werde:
Arbeitszeitkorridor: Die Arbeitszeit kann bis auf 45 Std. / Woche ausgeweitet werden, die zusätzlichen Stunden werden innerhalb des Ausgleichzeitraums ausgeglichen, Überstunden fallen nur außerhalb des Ausgleichzeitraums an.
Rahmenarbeitszeit: Alternativ zum Korridor maximale Rahmenarbeitszeit von 12 Stunden täglich, individuelle Höchstarbeitszeit bis zu 10 Stunden täglich
Arbeitszeitkonto: Der Beschäftigte kann hier Zeiten buchen (Stunden, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden,, in Zeiten umgewandelte Zeitzuschläge)
Langzeitarbeitskonto: Hier wird Zeitguthaben gesammelt um es später in Form von Freizeit, Altersteilzeit zu entnehmen. Auch das Modell „Zeitkaufen“ kann hier integriert werden.
Die Powerpoint-Präsentation der Referentin kann von der Homepage der AG heruntergeladen werden.
Die Diskussion in der Arbeitsgruppe zu diesen Regelungen war sehr engagiert, intensiv und kenntnisreich - in einigen niedersächsischen Kommunen liegen schon erste Erfahrungen mit diesen Arbeitszeitmodellen vor oder es sind entsprechende Dienstvereinbarungen in Arbeit. Besonders im Bereich der Technischen Dienste und der Bauhöfe kommen solche Arbeitszeitregelungen, wie sie die Arbeitszeitkorridore ermöglichen, schon zum Einsatz. Die Erfahrungen damit sind dennoch sehr unterschiedlich. Die Kolleginnen und Kollegen sehen natürlich die Gefahr, dass durch diese Formen der Flexibilisierung die Möglichkeit von Stelleneinsparungen gegeben ist. Die positive Seite dieser Regelungen für die Beschäftigten ist die Zeitsouveränität, die Betriebe können Arbeitszeiten am Arbeitsaufkommen und damit bedarfsgerechter einteilen. Für die Installation und die Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle müssen Personalvertretung und Dienststelle Dienstverein-barungen schließen. An der Entwicklung sollten die Betroffenen umfassend beteiligt werden. Die Bedenken und Befürchtungen der Kolleginnen und Kollegen, werden ähnlich sein wie die, die in der Arbeitsgruppe geäußert wurden. Wenn Erfolg und Nachhaltigkeit gewährleistet werden sollen, ist die Einbindung aller Beteiligten in den Diskussionsprozess erforderlich. Nur auf diesem Wege können die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt und Akzeptanz und Vertrauen geschaffen werden.
Auf besonderes Interesse bei den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsgruppe ist das Thema Langzeitarbeitskonto gestoßen. Hier wird es möglich, den Gedanken der Lebenslauforientierten Arbeitszeit in die Praxis umzusetzen.
Friedhelm Petri, Northeim
Eine hervorragende Moderation und ein tolles Ergebnis der Gruppe - siehe Word-Datei unten. Gk
Ein Teil der AG JAV-Übernahmemodalitäten, die das Ergebnis erarbeitet. Gk
Die AG "Bausteine zum demografischen Personalmanagement" mit den Referenten Jürgen Homann, Hannover und Uli Steinkamp, Wolfsburg sowie als Moderatorin Mary Achtermann - alle drei vorn von links.
Die Präsentationen "Lebenslauforientierte Arbeitszeitgestaltung" und das "Handlungskonzept zu Umgang mit erhöhten Fehlzeiten" sie unten. Gk
Engagierte Diskussionen in der AG Kindertagesstätten führten unter anderem zu einer Resolution, die nach Abstimmung im Plenum durch den Vorsitzenden, Peter Wagner aus Wolfsburg an den kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen gerichtet wurde. siehe unten.Gk
Die Arbeitsgruppe neues Beamtenrecht befasste sich mit Hilfe der DGB-Referentin Helga Papendick-Apel mit dem Gesetz zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts (NBG-neu). Sehr hilfreich war dabei die Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften. Einige TeilnehmerInnen haben im Vorfeld bereits mit zu dieser Stellungnahme beigetragen. Moderatoren und Berichterstatter waren Daniela Krüger, Lüneburg und Matthias Schrade, Hannover.
Weitere wichtige Infos für Beamtinnen und Beamte siehe nachfolgend. Gk
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